Lieferkettengesetz

Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?
Das LkSG verpflichtet deutsche Unternehmen ab einer bestimmten Größe zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards entlang ihrer globalen Lieferketten. Es setzt auf Transparenz, Risikomanagement und die Integration von Sorgfaltspflichten. Unternehmen müssen Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen analysieren, Gegenmaßnahmen ergreifen und dies in regelmäßigen Berichten dokumentieren. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Unternehmen Beschwerdemechanismen und Meldewege einrichten, um möglichen Verstößen entgegenzuwirken.  

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?
Das Hinweisgeberschutzgesetz der EU dient dem Schutz von Hinweisgebern und der Meldung von Missständen in Unternehmen. Das Gesetz sieht vor, dass Beschäftigte, die Verstöße melden, durch ein hohes Maß an Vertraulichkeit und Sicherheit vor Repressalien geschützt werden. Es verpflichtet ARDEX, eine interne Meldestelle einzurichten, die als sichere Anlaufstelle für die Meldung von Verstößen dient. Die interne Meldestelle muss dabei sicherstellen, dass die Identität des Hinweisgebers geschützt wird und eine angemessene Untersuchung der gemeldeten Verstöße erfolgt. Damit fördert das Gesetz Transparenz, Integrität und Rechenschaftspflicht in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen in der EU. Für die Funktion der internen Meldestelle ist bei ARDEX der Corporate Compliance Officer benannt.  

Was sind die Gemeinsamkeiten von LkSG und HinSchG?
Beide Gesetze haben die Stärkung der Unternehmensverantwortung zum Ziel und sollen Transparenz und Rechenschaftspflicht fördern.

Sowohl im HinSchG als auch im LkSG wird der Fokus auf Meldewege gelegt. Unternehmen sind verpflichtet, interne Anlaufstellen zur Meldung von Verstößen gegen das Gesetz einzurichten. Dies stärkt die Möglichkeit für Beschäftigte und Externe, Missstände intern zu melden.

Beide Gesetze berücksichtigen die Bedeutung der Vertraulichkeit und des Schutzes der Identität von Personen, die Verstöße melden. Damit sollen Hinweisgeber geschützt und ihnen ein sicherer Raum für Meldungen geboten werden.

Sowohl das LkSG als auch das HinSchG betonen die Notwendigkeit angemessener Untersuchungen und Maßnahmen in Bezug auf gemeldete Verstöße. Damit wird sichergestellt, dass Meldungen nicht nur entgegengenommen, sondern auch ernst genommen werden.

Was ist der Zweck des Beschwerdeverfahrens?
Ein wesentlicher Bestandteil der im LkSG und im HinSchG festgelegten Sorgfaltspflichten ist die Einrichtung eines geeigneten Beschwerdeverfahrens. Gemäß §§ 8 und 9 LkSG und § 16 HinSchG ist jedes Unternehmen verpflichtet, ein Beschwerdeverfahren einzurichten. Dieses Verfahren ermöglicht es internen und externen Personen, das Unternehmen auf mögliche menschenrechtliche oder ökologische Risiken oder Verstöße im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette aufmerksam zu machen.   

Ziel eines Beschwerdeverfahrens ist es, eine wichtige Funktion als Frühwarnsystem zu übernehmen, um Probleme zu erkennen und im Idealfall zu lösen, bevor Menschen oder die Umwelt tatsächlich zu Schaden kommen.

Welche Verstöße sind relevant?
Das Beschwerdeverfahren kann genutzt werden, um ARDEX auf Menschenrechts- oder Umweltrisiken und -verstöße im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette aufmerksam zu machen oder andere schwerwiegende Verstöße zu melden. Der Begriff der Lieferkette ist dabei weit gefasst und umfasst sowohl die direkten Lieferanten von ARDEX, mit denen ARDEX einen Vertrag hat, als auch die indirekten Lieferanten, also die „Lieferanten der Lieferanten“. Zu den relevantesten Menschenrechts- und Umweltrisiken zählen folgende: 

  • alle Formen von Sklaverei, wirtschaftlicher Ausbeutung sowie Zwangs- oder Kinderarbeit;
  • Gefährdung oder Verletzung des Arbeitsschutzes, z.B. durch unzureichende Sicherheitsstandards, fehlende Schutzmaßnahmen oder unzureichende Schulung und Unterweisung;   
  • ungerechtfertigte Ungleichbehandlung im Arbeitsverhältnis, z.B. aufgrund der nationalen oder ethnischen Herkunft oder des Geschlechts;   
  • Verstöße gegen Mindestlohngesetze;   
  • unsachgemäße Lagerung oder Entsorgung gefährlicher Abfälle.

Diese Liste ist nicht erschöpfend. Wenn Sie auf Risiken oder Verstöße hinweisen möchten, ist es besser, den Hinweis zu geben und die Beurteilung, ob der Hinweis in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, wird von ARDEX durchgeführt und kommuniziert.

Verfahrensordnung nach dem LkSG

Muss ich meine Identität preisgeben, wenn ich einen Hinweis gebe?
Hinweisgebende haben die Möglichkeit, eine Beschwerde oder einen Hinweis anonym einzureichen. ARDEX gewährleistet die Vertraulichkeit der Identität der Hinweisgeber und den Schutz ihrer personenbezogenen Daten.  

Muss ich berufliche Nachteile befürchten, wenn ich einen Hinweis gebe?
ARDEX duldet keine Vergeltungsmaßnahmen aufgrund von Beschwerden oder Hinweisen. Mitarbeitende oder Lieferanten müssen damit rechnen, dass ARDEX rechtliche Schritte einleitet, wenn Hinweisgeber Repressalien ausgesetzt sind. ARDEX bietet an, auch nach Abschluss des Verfahrens mit der Hinweisgeberin oder dem Hinweisgeber in Kontakt zu bleiben, um sicherzustellen, dass sie oder er im Anschluss nicht Gefahr läuft, Repressalien ausgesetzt zu sein.   

Welche Meldewege gibt es?

1. Compliance Beauftragter des Unternehmens - Interne Meldestelle gemäß § 12 Abs. 2 HinSchG


Für alle Fragen zum Thema Compliance oder zur Übermittlung von Hinweisen steht Ihnen unser Corporate Compliance Officer, Elmar Kerak, gerne zur Verfügung:

Elmar Kerak
Corporate Compliance Officer
Festnetz +49 2302 664-663
Mobil +49 172 4610649
E-Mail elmar.kerak@ardex.de

Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 45, 58453 Witten 
Persönlich: Friedrich-Ebert-Str. 58, 59453 Witten (nach Vereinbarung)  

Unser Corporate Compliance Officer wurde von der Geschäftsführung zugleich zum Menschenrechtsbeauftragten im Sinne des § 4 Abs. 3 LkSG bestellt. Selbstverständlich stehen unsere verschiedenen Meldekanäle (siehe unten) auch allen Betroffenen im Unternehmen und entlang der Lieferkette zur Verfügung, um uns etwaige menschenrechts- oder umweltrelevante Hinweise zukommen zu lassen.   

2. Speak Up Line (Anonymes Hinweisgebersystem / Whistleblowing Hotline)  

Die Speak Up Line bietet Hinweisegebenden die Möglichkeit anonym Verstöße entlang der gesamten Lieferkette direkt an ARDEX zu übermitteln. 

Sie erreichen die Speak Up Line online
oder unter der kostenlosen Rufnummer: 0800 1818 952 (Code: 108339)

3. Externe Meldestelle nach §19 HinschG - BfJ - Hinweisgeberstelle